Unsere Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines: Unser Geschäftsziel ist es, unseren Kunden Qualität bei gutem Preis-/Leistungsverhältnis zu
bieten. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten.
2. Zahlung/Zahlungsverzug: Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders verinbart, sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen. In jedem Falle
gehen die auf der Vorderseite der Rechnung aufgedruckten Zahlungsbedingungen vor. Skonto gewähren wir nicht. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so werden alle Forderungen aus früheren oder späteren
Lieferungen sofort fällig. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist von 7 Tagen, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 1% über den gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 9% zu fordern.
Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten. Zahlungsanweisungen und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber an, unter Bedingung aller Einziehungs-, Diskont- und sonstiger Spesen. Eingetretene
Fälligkeiten und Zahlungsverzug bleiben unberührt. Gutschriften über Schecks gelten stets ,vorbehaltlich ihrer Einlösung. Nimmt der Zahlungspflichtige am Lastschriftverfahren und wird die Forderung ganz oder zum Teil
von der Bank rückbelastet, so erheben wir im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Rücklastschriften eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- €.Dasselbe gilt im Falle der Rückbelastung vorgelegter und nicht
eingelöster Schecks. Reicht eine Zahlung zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten nicht aus, bestimmen wir, welche Verbindlichkeiten getilgt werden sollen. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückhaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. 3. Gewährleistung: Fehlerhafte Gegenstände tauschen wir entweder kostenlos aus, erteilen
Gutschriften oder bessern den Fehler nach. Dies bleibt unserer Wahl überlassen. Ist mit dem Gegestand bereits eine Leistung erbracht worden, wird diese angerechnet.Vorausetzung ist jeweils eine schriftliche Beanstandung
seitens der Besteller, der eine detaillierte Fehlerbeschreibung sowie gegebenenfalls Muster beizufügen sind. Die Gegenstände müssen frei Haus an uns zurückgesandt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei
allen Geräten durch uns nur Teilersatz geleistet wird, es sei denn anderes wurde ausdrücklich vereinbart. Die Kosten der Fehlerfeststellung und deren Beseitigung gehen im Übrigen zu Lasten des Bestellers.
Garantieansprüche sind in jedem Fall nicht gegen uns, sondern gegen den Hersteller zu richten. Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der Besteller einen Fehler nicht unverzüglich anzeigt oder der aufgetretene
Fehler in ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass die Kaufsache unsachgemäß behandelt oder berbeansprucht worden ist oder - der Gegenstand zuvor von einem nicht qualifizierten Betrieb oder einer nicht
fachkundigen Person instandgesetzt oder gepflegt worden ist oder - in den Gegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben oder der Gegenstand in nicht genehmigter Weise verändert
worden ist oder - der Besteller Weisungen über die Behandlung, Pflege und Wartung des Gegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleitung ausgeschlossen. Offensichtliche Fehler
sind unverzüglich ab Leistung, insbesondere Lieferungen schriftlich mitzuteilen, anderenfalls ist der Besteller hiermit ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Versandschäden. Diese hat der Besteller sofort dem
Spediteur und/oder Frachtführer zu melden. Sie sind schriftlich auf dem Frachtbrief zu vermerken. Bestellungen von Artikeln, die wir in unseren Sortiment nicht führen, können nicht storniert werden.
4. Bestellabwicklung: Alle Bestellungen, die online getätigt
wurden, werden von uns per Fax , per Telefon oder per Mail bestätigt. Werden die Bestellungen dann nicht zurückgezogen, gilt dies als Auftragsabschluss. Sollte es zu einer falschen Lieferung kommen, ist der Nachweis vom
Besteller zu führen. 5. Preise: Preise
verstehen sich ohne Skonto und sonstiger Nachlässe zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Änderung der Mehrwertsteuer berechtigt beide Teile zu entsprechender
Anpassung. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Lieferzeitpunkt mehr als 4 Wochen, so ist eine Preisänderung zulässig. Wir sind dann berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auch am Tag der Leistung
maßgebliche Preise zu verlangen.
6. Lieferung und Lieferverzug: Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindich. Sie werden verbindlich, wenn beide Vertragsteile dies gesondert schriftlich vereinbaren. Der Besteller kann uns 6 Wochen nach
Überschreitung eines unverbindlichen Termins oder einer unverbindlichen Frist schriftlich auffordern , binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Besteller kann neben der Leistung
Ersatz des Verzugsschadens nur dann erlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sind wir in Verzug kann uns der Besteller auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis,
dass er die Annahme nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Anspruch auf Schadenersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn er uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Teilforderungen sind zulässig und gelten als jeweils selbstständiges Geschäft, auf das die
Bestimmungen des Gesamtvertrages entsprechende Anwendung findet. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen insbesondere Aufruhr, erheblichen Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen, sowie bei
extremen Witterungseinflüssen tritt Leistungsverzug nicht ein.
7. Eigentumsvorbehalt:
Die Kaufsache bleibt unser Eigentum bis unsere Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung erfüllt sind. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt ist
der Besteller zum Besitz und Gebrauch des Lieferungsgegenstandes berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmumgen dieses Abschnittes nachkommt und
sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Ist der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so sind wir berechtigt, den Liefergegenstand von ihm
herauszuverlangen und nachAndrohung mit angemessener Frist und Anrechnung auf den Preis freihändig bestmöglich zu verwerten. Verlangen wir die Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Besteller unter Ausschluß von
etwaigen Zurückbehaltungsrechten - ausgenommen sie beruhen auf dem Vertrag - verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben.Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Besteller.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Besteller uns niedrige Kosten
nachweist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen und schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder eine andere, unsere Sicherung
beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung zulässig. Der Besteller ist allerdings ermächtigt, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu den üblichen Geschäftsbedingungen den Gegenstand zu veräußern, solange er nicht in
Zahlungsverzug ist und unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gewährt bleiben. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung hat uns der Besteller sofort schriftlich zu unterrichten und den Dritten unverzüglich
auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zur Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen
werden können. Der Besteller hat die Pflicht, den Gegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus
einer Weiterveraüßerung des uns gehörenden Gegenstandes an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs und unseres eigenen Einzugsrechtes , die uns abgetretene Forderung einzuziehen.
Der Besteller ist jedoch nicht berechtigt, über unsere Forderung zu verfügen, insbesondere durch Abtreten bzw. durch Pfändung. Der Besteller ist verpflichtet, den Schuldnern die Abtretung offenzulegen und uns alle
Auskünfte zu erteilen, sowie alle Unterlagen auszuhändigen, die wir benötigen, um die Forderung geltend zu machen. Übersteigt der Wert unserer Sicherheit 120% des Gesamtbetrages unserer gesicherten Forderung, so sind
wir auf verlangen des Bestellers verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl im Wert des übersteigenden Betrages freizugeben.
8. Versand und Annahme: Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Bei einem Nettoauftrag über 100,- €
erfolgt der Versand kostenlos. Die Gefahr geht nach Mitteilung der Versandbereitschaft, spätstens jedoch mit Absendung auf den Besteller über. Die Wahl des Transportmittels und der Verpackung bleibt uns überlassen.
Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur, wenn wir vom Besteller dazu ausdrücklich und schriftlich angewiesen werden und sich der Besteller zugleich verpflichtet, die Kosten hierfür zu übernehmen.
Bleibt der Besteller mit der Abnahme des zu liefernden Gegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft und/oder nach Zugang der Bestellanzeige vorsätzlich und grob fahrlässig im
Rückstand, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. |